Analysen und Reports

Seit dem 10.03.2021 ist die neue EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen im Finanzdienstleistungssektor in Kraft getreten. Die Verordnung verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Erläuterungen zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden.

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen nachfolgende Unterlagen zur Verfügung

imug | rating Portfoliocheck Nachhaltigkeit 2021               

 

 

Beschreibung Prüfungsprozess Nachhaltigkeitskriterien

 

 

Transparenzbericht von Rödl & Partner 2020                          

 

 

Transparenzbericht von Rödl & Partner 2021                          

 

Transparenzbericht von Rödl & Partner 2022                          
 

Die oben genannten Analysen und Reports sind zusätzliche Dokumente, die ergänzend zu den gesetzlichen Pflichtangaben (Informationen zum FONDS) bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Risikohinweise.