Analysen und Reports
Seit dem 10.03.2021 ist die neue EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen im Finanzdienstleistungssektor in Kraft getreten. Die Verordnung verlangt von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und Erläuterungen zu der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungen einbezogen werden.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen nachfolgende Unterlagen zur Verfügung
imug | rating Portfoliocheck Nachhaltigkeit 2021
Beschreibung Prüfungsprozess Nachhaltigkeitskriterien
Transparenzbericht von Rödl & Partner 2020
Transparenzbericht von Rödl & Partner 2021
Transparenzbericht von Rödl & Partner 2022
Die oben genannten Analysen und Reports sind zusätzliche Dokumente, die ergänzend zu den gesetzlichen Pflichtangaben (Informationen zum FONDS) bereitgestellt werden.
Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Risikohinweise.